Am 21.03.2018 wurde das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gegründet, das nun die Aufgaben der Obersten Baubehörde aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr übernimmt.  Dies bedingt die Namensanpassung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ab 22.03.2018 gelten.