Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung vertraut auf Vergabeplattform von RIB

ROSTOCK, 08. Oktober 2019. Die staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt bekannt, ab dem Jahr 2020 sämtliche Vergabeverfahren mit einem Volumen von 10.000 Euro oder höher vollständig elektronisch abzuwickeln. Hiervon ausgenommen sind lediglich die national vergebenen, freiberuflichen Leistungen. Download und Angebotsabgabe werden ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich digital erfolgen. Dafür nutzt die Verwaltung die Software RIB eVergabe von RIB. Die Plattform für die elektronische Vergabe, die alle wesentlichen Phasen einer Ausschreibung – von der Bereitstellung der Vergabeunterlagen über die Angebotsabgabe und Öffnung bis hin zur Zuschlagserteilung – durchgängig auf elektronischem Wege unterstützt, ist seit April 2016 in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Detaillierte Informationen dazu stellt das Land unter www.bbl-mv.de/eVergabe bereit.

„Als einer der größten Auftraggeber der öffentlichen Hand wird das Land Mecklenburg-Vorpommern in punkto Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz bei der Durchführung seiner Vergabeverfahren eine Vorbildfunktion einnehmen“, freut sich Andrea Hahn, Dezernentin Zentrale Vergabestelle.

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Das Land Mecklenburg-Vorpommern schätzt die zahlreichen Vorteile der elektronischen Vergabe. Die Plattform von RIB ermöglicht zu jeder Tageszeit und an 356 Tagen im Jahr einen kostenfreien und bequemen Zugriff auf die Ausschreibungen. Darüber hinaus ist eine digitale Angebotsabgabe bis zur letzten Minute mit der e-Vergabe-Lösung möglich. Nicht zuletzt vermeidet die elektronische Plattform Form- und Rechenfehler durch eine digitale Prüfung und Kontrolle auf Vollständigkeit der Unterlagen. Unmittelbar nach Öffnung der elektronischen Angebote in der Zentralen Vergabestelle werden die Bieterfirmen über die Ergebnisse der Öffnung digital benachrichtigt. Auf diese Weise gewährleistet das Land sowohl größtmögliche Transparenz als auch eine besonders schnelle Information der Teilnehmer.

Bereits seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei EU-weiten Verfahren verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2020 gilt dies außerdem für nationale Vergabeverfahren zur Beschaffung von gewerblichen Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung.

Die Digitalisierung der Vergabe ermöglicht es potenziellen Auftragnehmern, Leistungsverzeichnisse in eigene Softwareprogramme für die Kalkulation zu importieren und zu exportieren. „Mit dem ausschließlich elektronischen Verfahren inklusive digitaler Angebotsabgabe sparen wir jährlich Papier ein, für dessen Herstellung rund zehn Tonnen CO2 ausgestoßen werden“, fasst Andrea Hahn zusammen.

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